Regeln

  1. Jeder Teilnehmer bezahlt einen Beitrag von 6 € jährlich. Das entspricht 0,50 € im Monat. Bei Eintritt wird nach Anmeldung ebenfalls ein Beitrag von 6 € entrichtet. Dann erst erfolgt die Freischaltung! Wer sich solidarisch finanziell einbringen möchte, gibt wie 2015 weiterhin 12 €.
    Es ist auch möglich für 60 € Fördermitglied zu werden; wobei der jeweils höhere Beitrag den niedrigeren Beitrag beinhaltet! Die Beiträge zählen für ein Jahr.
    Die Fördermitgliedschaft muss nicht gekündigt werden.
  2. Der Teilnehmerbeitrag ist jährlich (6 €) bis zum 28. Februar zu überweisen. Abweichende Beiträge durch Ein- oder Austritt lassen sich dadurch unbürokratisch berechnen. Beitragsnachlass oder -erlass ist nur auf schriftlichen Antrag im Rahmen erfolgter Fördermitgliedschaften möglich, wodurch Fördermitglieder das eurokostenfreie Mitwirken von nichtzahlungsfähigen Teilnehmern ermöglichen. Teilnehmer, die Privat- und Unternehmenskonto haben, zahlen nur einen Beitrag. Fördermitglieder zahlen keinen extraTeilnehmerbeitrag.
  3. Teilnehmer, die länger als 18 Monate nicht eingloggt waren und keinen Beitrag gezahlt haben, nehmen generell nicht am Miteinander teil und werden gelöscht. Um das zu verhindern und weiteres Interesse zu zeigen, genügt es, sich einmal im Jahr einzuloggen. Es ist jederzeit möglich, sich wieder anzumelden. Wer wegen der Informationen des Rundbriefes dableiben möchte, ohne sich einzuloggen, sendet bitte eine E-Mail bzw. zahlt den Teilnehmerbeitrag.
  4. Der Lindentaler ist rein virtuell, es gibt keine Scheine.
  5. Das Lindentaler-Projekt funktioniert rein internetbasiert. Auf dem Lindentaler basierende Transaktionen sind nur mit Internetzugang über dieses Portal möglich. Deshalb sollte der Teilnehmer selbstständig und selbstverantwortlich in der Lage sein, das Teilnehmer-Konto zu führen. Ausnahmen bedürfen eines schriftlichen und begründeten Antrages.
  6. Als Anhaltspunkt für den Wert eines Lindentalers gelten 20 Lindentaler (LT) für eine Stunde Lebenszeit. Es ist jedoch den Teilnehmern freigestellt, den Preis für erbrachte Leistungen in Lindentaler untereinander frei zu verhandeln.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Inanspruchnahme der Dienstleistung oder der Übergabe des Produktes den in LT ausgehandelten Preis unaufgefordert auf das Konto des Leistungserbringers zu überweisen.
    Sollte ein Kunde den vereinbarten LT-Betrag auch nach Erinnerung nicht überweisen, sollte der Anbieter dies dem Lindentaler-Team per E-Mail mitteilen.
  8. Werden geschuldete Beträge trotz Erinnerung nicht gezahlt, kann der Teilnehmer gesperrt werden.
  9. Jeder neue Teilnehmer erhält einmalig 50 LT zur Begrüßung, diese werden nach Anmeldung dem Konto gutgeschrieben.
  10. Jede Privatperson kann sich monatlich ein Grundeinkommen in Lindentalern abrufen. Die Abruffunktion wird nach dem Anmelden angezeigt. Unternehmen, Projekte und Vereine erhalten kein Grundeinkommen.
  11. Das Grundeinkommen beträgt im Moment 50 LT monatlich. Das Lindentaler-Team behält sich vor, das Grundeinkommen entsprechend den Gesamtaktivitäten und dem Teilnehmerrzuwachs anzupassen. Im Falle einer deutlichen Zunahme der Aktivitäten und der Teilnehmerzahl kann das Grundeinkommen angehoben und bei wenig Aktivitäten  verringert werden. Es kann auch durch Mehrheitsbeschluss nicht abgeschafft werden.
  12. Die Umlaufsicherung i.H.v. 5 % wird immer am Ende des Monats von jedem Teilnehmerkonto eingezogen und kommt erneut dem Grundeinkommen zu Gute.
  13. Die Umsätze der Teilnehmerkonten werden immer nur für die vergangenen 12 Monate angezeigt. Um später Nachweise für ältere Umsätze zu haben, wird empfohlen, die Umsatznachweise jeweils rechtzeitig abzuspeichern oder auszudrucken.
  14. Da bisher nicht eindeutig geklärt werden konnte, was vom Finanzamt im Zusammenhang mit LT als Gewinn angesehen werden könnte, liegt es in der Eigenverantwortung jedes Teilnehmers festzustellen, inwieweit eventuelle Gewinne dem Finanzamt anzuzeigen und ggf. zu versteuern sind. Ob Einnahmen und Grundeinkommen bei Behörden (z.B. Agentur für Arbeit, Arge, BAföG-Amt) als Einkommen gewertet werden könnten, sollte jeder Teilnehmer im Bedarfsfall bei den entsprechenden Stellen für sich prüfen.
  15. LT-Guthaben dürfen nicht gegen Zinsen verliehen werden.
  16. LT-Guthaben dürfen verschenkt oder übertragen werden.
  17. Lindentaler können jederzeit auf das Konto „Gemeinsam“ gespendet werden, um die Arbeit rund um den Lindentaler zu unterstützen und Projekte zu fördern. Auf schriftlichen Antrag können Projekte im Lindentaler, die keine eigenen Einnahmen erzielen, mit Lindentalern gefördert werden.
  18. Jeder Teinehmer kann Angebote und Gesuche einstellen sowie Angebote und Gesuche anderer Teilnehmer in Anspruch nehmen. Die dazu nötigen Kontaktdaten sind bei den jeweiligen Anzeigen zu finden.
  19. Das Lindentaler-Projekt basiert auf Geben und Nehmen und jeder Teilnehmer ist aufgerufen, in seinem Verhalten hierbei auf ein gesundes Gleichgewicht zu achten.
  20. Das Lindentaler-Projekt ist trotz seiner rein internetbasierten Verwaltung ein Projekt, in dem es um echte menschliche Kontakte geht, um Austausch und Unterstützung im wirklichen Leben.
  21. Die Teinahme kann jederzeit gekündigt werden. Dazu bedarf es einer E-Mail mit dem Betreff „Kündigung“ und der Angabe des Vor- und Nachnamens sowie des Benutzernamens. Bis zum Zeitpunkt der  Kündigung kann der Teilnehmer sein LT-Guthaben an andere Teilnehmer per Überweisung verschenken. Sollte nach der Kündigung noch ein LT-Guthaben auf dem Konto sein, fließt dieses zurück ins Projekt.
  22. Das Lindentaler-Projekt befindet sich seit April 2011 im Aufbau. Es lebt von den Aktivitäten der Teilnehmer und verändert sich entsprechend deren Bedürfnissen und den Möglichkeiten, diese umzusetzen. Jeder Teilnehmer ist eingeladen, sich an der Entwicklung des Projektes aktiv zu beteiligen. Es gibt zahlreiche Ideen, Wünsche und Zukunftsvisionen. Es finden hierzu monatliche Infoveranstaltungen statt, Termine und Ort findet Ihr auf der Startseite unter „Aktuelle Termine“.
  23. Jede Person kann nur einmal privater und einmal geschäftlicher Teilnehmer (Unternehmen, Projekt, Verein usw.) werden. Der Name der Person muss in beiden Fällen als Ansprechpartner und Verantwortlicher genannt werden. Wenn festgestellt wird, dass jemand mehrere private oder geschäftliche Konten anmeldet, kann der Teilnehmer gesperrt werden.
  24. Jegliches menschenverachtende oder projektschädigende Verhalten, unerlaubte Datennutzung außerhalb des Projektes, Mehrfachanmeldungen als Privatperson, falsche oder unvollständige Angaben u.ä. Handlungen sind untersagt. Bitte teile uns problematische Vorfälle mit, wir werden sie sorgfältig prüfen.
  25. Das Lindentaler-Team behält sich vor, Teilnehmern, die gegen die Regeln verstoßen, das Konto zu kündigen. Verbliebene LT-Guthaben fließen ins Projekt zurück.
  26. Unser Internetportal ist noch im Aufbau, wir arbeiten also mit einer Beta-Version. Sollten Bedienfehler oder sonstige Probleme mit der Website auftauchen, melde diese bitte sofort per E-Mail dem Lindentaler-Team! Verbesserungsvorschläge und Wünsche können jederzeit über das Forum mitgeteilt werden.